Förderungen Südtirol


Steuergutschrift für materielle und immaterielle Investitionsgüter 4.0 aus dem italienischen Aufbau- und Resilienz Plan

Für Investitionen in materielle Güter, die für die technologische und digitale Transformation von Unternehmen nach dem Modell der Industrie 4.0 (Anhang A) zweckmäßig sind, wird die Steuergutschrift in Höhe folgender Beträge anerkannt: wenn sie zwischen 2023 und 2025 getätigt werden:

  • 20 % Anteil bis 2,5 Mio. Euro
  • 10% Anteil über 2,5 Mio. Euro
  • 5% Anteil zwischen 10 – 20 Mio. Euro

*wenn sie zwischen 2023 und 2025 getätigt werden

Anträge senden an: benistrumentali4.0@pec.mise.gov.it


Nachhaltige Investition 4.0

Es handelt sich um eine Förderung für die digitale Transformation von KMUs durch Programme, die die Realisierung innovativer, nachhaltiger Investitionen mit hohem Technologiegehalt im Einklang mit dem nationalen Plan für den Übergang 4.0 vorsehen.

Es richtet sich an KMUs, die in Produktionsaktivitäten und im Bereich der Unternehmensdienstleistungen tätig sind. Die Investitionsprogramme müssen den Einsatz von Grundlagentechnologien im Zusammenhang mit dem Plan „Transition 4.0“ vorsehen und in einer Produktionseinheit im Land durchgeführt werden.

Bei Investitionsprogrammen, die in der Region Trentino-Südtirol durchgeführt werden sollen, dürfen die zuschussfähigen Ausgaben insgesamt nicht weniger als 1 Mio. EUR und nicht mehr als 3 Mio. EUR und auf jeden Fall nicht mehr als 80 % des Umsatzes der letzten genehmigten und hinterlegten Bilanz betragen.

Die Fristen und Verfahren für die Einreichung von Anträgen sind wie folgt:

  • ab dem 4. Mai 2022, ist es möglich, den Antrag über das auf der Website des Verwalters zugängliche computergestützte Verfahren auszufüllen;
  • ab dem 18. Mai 2022, können die ausgefüllten Bewerbungen eingereicht werden.

Für weiter Fragen steht Ihnen die Handelskammer Bozen – EU Projekte zur Verfügung.